„Justizirrtum“ – Duchs Anwälte gehen in Revision

26. August 2010

Nach der Anklage hat nun auch die Verteidigung Revision gegen das Urteil gegen Kaing Guek Eav, der unter seinem Kampfnamen „Duch“ das Foltergefängnis S-21 leitete, eingelegt. Voice of America zitiert aus einer Stellungnahme seiner Anwälte, Duch sei ein Zeuge der Ereignisse des Demokratischen Kampuchea – wie das Regime der Roten Khmer offiziell hieß – und verdiene daher Zeugenschutz. Der Deutschen Presseagentur wiederum zufolge läge nach Meinung der Verteidiger ein Justizirrtum vor, und Duch solle freigelassen werden. Der Angeklagte war im Juli zu einer 35-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, von der er aber nur maximal 19 Jahren hinter Gittern verbüßen müsste.

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