Kundgebung verboten – Verfassung nicht gelesen?

8. März 2011

Das Recht auf freie Versammlung ist in der kambodschanischen Verfassung von 1993 in Artikel 41 fest verankert. Dumm nur für das Volk, dass die Verfassung bei der herrschenden Klasse wohl weiterhin völlig unbekannt ist. So ist sicherlich nachvollziehbar, dass selbst am internationalen Frauentag, immerhin ein gesetzlicher Feiertag in Kambodscha, eine Kundgebung der kambodschanischen Frauenbewegung (kurz CWMO, organisiert als Gewerkschaftsverband) durch die Stadtverwaltung Phnom Penh nicht genehmigt wurde. Wie die Phnom Penh Post berichtet, hatte das Frauenministerium seine Unterstützung bereits signalisiert, aber dann musste Ministerin Ing Kantha Phavi öffentlich ganz schnell zurückrudern und sagte letztendlich sogar ihre Teilnahme ab.

Anstatt dessen wollen sich knapp 2000 zivilgesellschaftliche Aktivistinnen auf einem Privatgrundstück im Vorort Meanchey bei einer Ersatzveranstaltung treffen. Somit werden wohl allein Premierminister Hun Sen und seine Gattin Bun Rany die mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen: Bei einer Abendveranstaltung zum Weltfrauentag küsste der Regierungschef seine Frau sehr züchtig-flüchtig auf die Wange. Ein absoluter Hingucker, denn der Austausch solcher Intimitäten in der Öffentlichkeit, zumal durch derart hoch gestellte Persönlichkeiten, ist in Kambodscha nach wie vor unüblich.

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