23. Juli 2010
Am 26. Juli 2010 endet das erste Verfahren vor den außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha gegen die noch lebenden Führer der Roten Khmer. Seit Februar 2009 hatte sich dort Kaing Guek Eav, besser bekannt unter seinem Kampfnamen Duch, zu verantworten, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist. Der ehemalige Befehlshaber des Foltergefängnisses S-21 wird beschuldigt, für den Tod von mindestens 12.000 Menschen – tatsächlich sind wohl deutlich mehr gewesen – verantwortlich gewesen zu sein, die unter seiner Aufsicht erst gefoltert und verhört und anschließend am Stadtrand der Hauptstadt Phnom Penh auf dem alten Obstgarten Choeung Ek exekutiert wurden. Seine Verurteilung steht aufgrund einer erdrückenden Beweislast außer Frage, nur die Strafe selbst – maximal lebenslänglich – ist noch offen. Dass es überhaupt zur Einrichtung des Tribunals gekommen ist, mag zunächst durchaus als Erfolg gewertet werden, denn die Verhandlungen zwischen der kambodschanischen Regierung und den Vereinten Nationen um den hybriden Strafgerichtshof dauerten mehr als ein Jahrzehnt. Erst im November 2007 nahmen Richter und Staatsanwälte, deren Positionen von kambodschanischen und internationalen Juristen doppelt besetzt wurden, ihre Arbeit auf. Da war allerdings mit dem 80-jährigen Chhit Choeun alias Ta Mok der Schlächter ein potentieller Angeklagter bereits in der Untersuchungshaft verstorben.