26. Juli 2010
Es sei kein Skandalurteil, aber dennoch kommentiert Erich Follath das Urteil gegen Kaing Guek Eav, besser bekannt als Duch, am Tag der Verkündung auf Spiegel-Online durchaus kritisch. Das Urteil sei milde, die Reue nicht sehr überzeugend und die Wahrscheinlichkeit gegeben, das Duch doch noch einmal in Freiheit käme. Letztendlich gehöre der Kommandeur des Foltergefängnisses trotz der von ihm angeordneten Gräueltaten jedoch nicht in die erste Reihe der Völkermord-Verantwortlichen. Apropos Völkermord: Im kommenden Verfahren gegen Nuon Chea, Khieu Samphan, Ieng Sary und Ieng Thirith wird dies ein Anklagepunkt sein. Laut Follath sei dies den Kambodschanern wichtig, allerdings ist dieser Tatvorwurf nicht auf das eigene Volk der Khmer anwendbar, sondern nur auf die ethnischen Minderheiten der Cham und Vietnamesen. Der Christian Science Monitor berichtete bereits am 23. Juli, warum gerade Völkermord juristisch sehr schwer wird nachzuweisen sein; dies könne noch eine erhebliche Bürde im kommenden Verfahren darstellen. In einem scheinen sich die Beobachter dann aber doch einig: Entscheidend für den Erfolg des Tribunals sei nicht der erste, sondern der zweite Prozess.