Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Duch-Urteil ein

16. August 2010

Gegen das Urteil gegen Kaing Guek Eav, besser bekannt als „Duch“, hat die Staatsanwaltschaft am Montag Berufung eingelegt. Wie CNN eine Stellungnahme der Anklage zitiert, sei Duchs Rolle in den begangenen Verbrechen unter-, die mildernden Umstände durch das Tribunal aber übergewichtet worden. Der Kommandeur des Foltergefängnis S-21 war am 26. Juli 2010 durch die außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha zu 35 Jahren Haft verurteilt worden, von denen er allerdings nur noch maximal 19 Jahre verbüßen müsste. Opfer und deren Angehörige hatten mit Bestürzung auf das Urteil reagiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine 40-jährige Haftstrafe gefordert.

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