26. Juli 2010
Wenige Stunden nach der Urteilsverkündung gegen Kaing Guek Eav alias „Duch“ herrscht Unklarheit, was seine noch zu verbüßende Gefängnisstrafe betrifft. Letzte Zweifel werden auch durch die offizielle Pressemitteilung durch den Strafgerichtshof nicht beseitigt. Fakt ist immerhin, dass er heute vom Rote-Khmer-Tribunal zu einer 35-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Einige Medien berichten, dass die Strafe um 16 Jahre reduziert werde, weil die Untersuchungshaft angerechnet werden müsste. Duch wurde allerdings 1999 gefasst, was bedeutete, dass es bei dieser Erklärung eigentlich nur eine elfjährige Reduzierung geben könnte. Andere Medien verlautbaren, die Strafe werde lediglich auf 30 Jahre Gefängnis reduziert, weil Duch fünf Jahre lang durch das kambodschanische Militär unrechtmäßig inhaftiert war. Hinzu kommt, dass es nach kambodschanischem Recht offenbar möglich ist, nach zwei Dritteln der verbüßten Gefängnisstrafe den Rest in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln. Dies könnte im Extremfall sogar bedeuten, dass Duch 2023 wieder in Freiheit kommen könnte.