14. Oktober 2010 | Von Alfred Wilhelm Meier | Keine Kommentare »
Im August des vergangenen Jahres hatten die UN und die kambodschanische Regierung die Schaffung eines Unabhängigen Beraters am ECCC beschlossen, um die Forderungen der Geldgeber nach einem wirksamen Mechanismus zur Bekämpfung der Korruption am Khmer-Rouge-Tribunal erfüllen zu können. Diese neue Stelle sollte vor allem das HRM (Human Resources Management) in der gesamten ECCC-Verwaltung unterstützen und zur Korruptionsbekämpfung beitragen.
Noch im Juni des laufenden Jahres hatte Urh Chhorn, der den Posten des unabhängiges Beraters beim ECCC-Gericht inne hat, angekündigt, dass bald ein erster, durch seine Mitarbeiter erstellter Untersuchungsbericht zu den Korruptionsvorwürfen am ECCC-Gerichtshof, veröffentlicht werde.
Am Mittwoch nahm er nun seine Aussage zurück: es gebe keine solchen Pläne für eine Offenlegung. Im Gegensatz zu früheren Aussagen soll die erstellte Untersuchung nicht veröffentlicht werden. Beide Seiten, die kambodschanische Regierung und die Vereinten Nationen, hätten Stillschweigen über den Bericht vereinbart. Gründe kenne er keine.
Erste Korruptionsvorwürfe beim von der UN-gestützten ECCC-Tribunal sind bereits 2006 bekannt worden. Kambodschanische Mitarbeiter sollen von Vorgesetzten gezwungen worden sein, einen Teil ihres Gehaltes an sie weiterzugeben.
Ein Bericht einer deutschen Parlamentarier-Delegation aus dem Jahr 2008 soll den stellvertretenden Verwaltungsdirektor des ECCC, Knut Rosandhaug, mit den Worten zitieren ,, dass die Korruption “ein schwerwiegendes Problem sei, ..welches die Gerichtsarbeit behindere “.
In einem veröffentlichten Bericht vom Juli dieses Jahres jedoch beschwichtigt die Open Society Justice Initiative, das Gericht hätte “wichtige Schritte eingeleitet, um die Korruptions-Problematik anzugehen”.
Im März kündigte der US-Gesandte für Kriegsverbrechen, Stephen Rapp, eine 5 Mio. $ Spende an das Gericht an, da nach der amerikanischen Einschätzung “glaubwürdige Schritte” in Sachen Korruptionsbekämpfung getroffen worden seien.
Die kambodschanischen Behörden betonen, dass es keine Veröffentlichungspflicht des unabhängigen Beraters am ECCC gebe. Menschenrechtsorganisationen hingegen hinterfragen den Sinn dieser Stelle, wenn deren Untersuchungsergebnisse nicht einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Für den außenstehen Beobachter ist dieser Fall ein weiteres Mosaiksteinchen im Hintertreiben von Antikorruptionsmassnahmen in den kambodschanischen Verwaltungs- und Regierungsstellen.