Skandalurteile gibt es auch abseits der Politik

23. Oktober 2010

Ein kambodschanisches Gericht hat einen ehemaligen Mönch zu einer siebzehnjährigen Gefängnis- und einer knapp 12.000 USD hohen Geldstrafe verurteilt, da dieser angeblich mehr als 600 Frauen beim Baden gefilmt und die Videos dann über Mobiltelefone verbreitet habe. Dabei handelt es sich um Frauen, die sich in einem Tempel oder Kloster einer zeremoniellen Reinigung unterziehen und dabei von Mönchen mit gesegnetem Wasser übergossen werden. Währenddessen sind sie, wie in Kambodscha üblich, mit Handtüchern bekleidet, aber vorher und nachher entstehen dann doch intime Momente, in denen sie natürlich keinen Kontakt zu den Mönchen haben dürfen. Bei dem verurteilten 37-jährigen Net Khai kam erschwerend hinzu, dass sich unter den Opfern auch zwei Minderjährige befinden. Der Schuldspruch erfolgte aufgrund von der Erstellung und Verbreitung von Pornografie; mit ihm wolle man ein klares Signal an alle gewöhnlichen wie religiösen Menschen senden, solche Aktivitäten zu unterlassen, wie AFP den zuständigen Staatsanwalt zitiert.

Rund 90% der Kambodschaner sind Theravada-Buddhisten; in der ganzen Gesellschaft genießen die rund 55.000 Mönche hohes Ansehen und werden von praktisch allen Kambodschanern hoch verehrt. In diesem Licht erscheint die Tat als besonders schwerwiegend, aber dennoch muss man sich die Frage stellen, ob kambodschanische Gerichte auch abseits von politischen Skandalurteilen grundsätzlich unausgewogen, unangemessen und unverhältnismäßig urteilen. Der Ex-Mönch wurde außerdem bereits zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, und mindestens ein weiteres Verfahren ist noch anhängig. Seine Taten haben sicherlich seelische Verletzungen verursacht und das Vertrauen in die Mönche allgemein beschädigt, aber es handelt sich keinesfalls um ein schweres Verbrechen, für die man unbedingt für eine derart lange Zeit seiner Freiheit beraubt hinter Gitter muss.

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