Khmer-Boxen als Immaterielles Weltkulturerbe der UNSECO?

13. Dezember 2010 | Von Alfred Wilhelm Meier

Wird neben der französischen Esskultur, dem spanischen Flamenco und der Peking-Oper bald auch das Khmer-Boxen UNESCO-würdig sein?

Vorarbeiten verschiedener kambodschanischer Ministerien sind im Gange, um das traditionelle Khmer-Boxen (Kbach Kun Boran Khmer) für die Liste des UNESCO Immateriellen Weltkulturerbes zu nominieren. Khmer Boxen lässt sich auf Inschriften und Zeichnungen mindestens bis in die Zeit der Angkor-Hochkultur zurückverfolgen.

Das UNESCO-Komitee zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes tagt einmal im Jahr. Die Konvention wurde 2003 verabschiedet und trat 2006 in Kraft. 132 Staaten haben das Übereinkommen bislang ratifiziert. Deutschland hat das Abkommen nicht unterzeichnet. Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) „Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“

Die martialische Kunst des Khmer-Boxen war in der Zeit der Roten Khmer fast vollständig verschwunden; heute erlebt diese Kampfkultur eine Renaissance, üben sich doch wieder mehr als 1000 Kambodschaner in dieser Sportart.

Sbek Thom, das Khmer Schattenpuppentheater, ist bis heute das einzige immaterielle kambodschanische Kulturgut, das im UNESCO-Inventar offiziell enthalten ist.

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