Die Europäische Kommission hat am Montag ein Verfahren eingeleitet, das zur vorübergehenden Aussetzung des präferenziellen Zugangs Kambodschas zum EU-Markt im Rahmen der Regelung „Alles außer Waffen“ (Everything But Arms – EBA) führen könnte und dies im heutigen Amtsblatt veröffentlicht, womit die Entscheidung rechtsverbindlich wird. EBA-Präferenzen können unter anderem aufgehoben werden, wenn die begünstigten Länder grundlegende Menschen- und Arbeitnehmerrechte missachten – wie im Fall Kambodscha. Das Ziel der Maßnahmen der Kommission bestehe explizit nach wie vor darin, die Situation der Menschen vor Ort zu verbessern. Das wiederum wird von kambodschanischer Seite bestritten – schließlich könnten reduzierte Exporte einen Anstieg der Arbeitslosigkeit und das Entstehen neuer prekärer Beschäftigungsverhältnisse gerade für Frauen bedeuten.
Bemerkenswert ist vor allem das Statement von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström:
„Es sollte klar sein, dass es sich bei dem heutigen Schritt weder um eine endgültige Entscheidung noch um das Ende des Verfahrens handelt. Doch ab jetzt läuft offiziell die Zeit, und es müssen bald konkrete Taten folgen. Wir leiten nun einen Überwachungs- und Bewertungsprozess ein und sind bereit, dabei eng mit den kambodschanischen Behörden zusammenzuarbeiten, um gemeinsam Fortschritte zu erzielen. Wenn wir sagen, dass die Handelspolitik der EU auf Werten beruht, sind das nicht nur Lippenbekenntnisse. Wir sind stolz darauf, dass wir für die am wenigsten entwickelten Länder einer der offensten Märkte der Welt sind, und die Zahlen belegen, dass Exporte in den EU-Binnenmarkt den Volkswirtschaften dieser Länder einen enormen Schub geben können. Im Gegenzug fordern wir allerdings, dass diese Länder bestimmte Kernprinzipien einhalten. Unsere eingehende Beobachtung der Lage in Kambodscha hat uns zu der Erkenntnis geführt, dass es gravierende Mängel bei der Achtung von Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten in Kambodscha gibt, die die Regierung angehen muss, wenn sie den privilegierten Zugang ihres Landes zu unserem Markt behalten will.“
In der Bekanntmachung heißt es weiter, dass es „Hinweise auf schwerwiegende und systematische Verletzungen der grundlegenden Menschen- und Arbeitnehmerrechte in Kambodscha gibt, insbesondere des Rechts auf politische Teilhabe sowie der Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Diese Erkenntnisse reihen sich in die seit Langem bestehenden Bedenken der EU hinsichtlich fehlender Arbeitnehmerrechte und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Landkonzessionen wirtschaftlicher Natur in Kambodscha ein.“
Die kambodschanische Regierung soll nunmehr dazu bewegt werden, den Verpflichtungen aus den Kernübereinkommen der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation nachzukommen. Dazu soll es in den nächsten sechs Monaten eine intensive Überwachung und eine enge Zusammenarbeit mit den kambodschanischen Behörden, gefolgt von einem weiteren dreimonatigen Zeitraum, in dem die EU auf der Grundlage der Ergebnisse einen Bericht erstellen soll. Nach Ablauf von insgesamt zwölf Monaten wird die Kommission das Verfahren mit einer endgültigen Entscheidung über eine etwaige Rücknahme der Zollpräferenzen abschließen. Außerdem wird die Kommission in dieser Phase über den Umfang und die Dauer der Rücknahme entscheiden. Eine etwaige Rücknahme würde nach einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten wirksam werden.
Das bedeutet, dass EBA frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 suspendiert wird.