30. August 2010 | Von Alfred Wilhelm Meier
Auf den ersten Blick eine Win-Win-Situation. Kambodscha kann seinen Zucker – unter der Neuregelung der allgemeinen Zollpräferenzen der EU (EBA-Agreement) – zu einem garantierten Mindestpreis zollfrei in die Mitgliedsstaaten verkaufen. Damit sollen Kambodscha, sowie weitere Entwicklungsländer, bei der Armutsbekämpfung unterstützt werden, durch Zollpräferenzen vom internationalen Handel zu profitieren. Und der zollfreie Import in die EU ist zudem für europäische Handelsunternehmen ein gutes Geschäft.
Auf den zweiten Blick hingegen gibt es bei diesem Zuckerdeal in Kambodscha fast nur Verlierer, aber nur einen einzigen Gewinner: der kambodschanische Zuckerproduzent. Meist hat dieser seine Bewilligung im grossen Stil industriell Zuckerrohr anzubauen für viel Geld von der Regierung erkauft.
Der nach der EU exportierte Zucker wird auf Plantagen geerntet, die den rechtmässigen Landbesitzern, meist Kleinbauern und arme Familien, z.T. gewalttätig weggenommen wurden, weil die Bewilligungen die bestehenden Besitzverhältnisse vielfach nicht berücksichtigten. Diese industrielle Zuckerproduktion hat gemäss Untersuchungen zu unrechtmässiger Enteignung, Landraub, Verarmung und gewalttätiger Verdrängung von tausenden von armen Familien in den Provinzen Koh Kong, Kompong Speu und Oddar Meanchey geführt.
So gesehen ist das EBA-Aggreement geeignet, das Missachten von Menschenrechten in Kambodscha zu fördern. Das folgende Statement des EU-Vertreters in Kambodscha ist bedenklich: “…….Es ist ungerechtfertigt, Zollpräferenzen verantwortlich zu machen für Land Grabbing und unrechtmässige Vertreibung…..!”
Die EU-Organe müssen vermehrt vernetzt denken.
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