21. September 2010
Am 12. November 2010 tritt Kambodschas neues Strafgesetzbuch in Kraft, das im letzten Jahr von der Nationalversammlung verabschiedet wurde und einige Gesetze ersetzt, die noch aus der Zeit der United Nations Transitional Authority in Cambodia (UNTAC), Anfang der 90er Jahre, stammen. Damit geht das Land in seiner rechtsstaatlichen Entwicklung zumindest einen kleinen Schritt weiter, da das neue Gesetz mit insgesamt 762 Paragraphen manche Bereiche erstmals überhaupt anspricht. Die Richter werden dann in Zukunft zwar weniger improvisieren müssen, aber zahlreiche Aspekte seien viel zu unpräzise formuliert worden, so ein kambodschanischer Anwalt gegenüber Voice of America. Außerdem besteht ein nicht unerhebliches Problem darin, dass einige neue Ahndungsbereiche geschaffen wurden, die in der Bevölkerung noch nicht bekannt seien. Dies könnte sich letztendlich negativ auf die Akzeptanz des neuen Strafrechts auswirken.
Viel gravierender bleibt jedoch, dass richterliche Willkür und die Kultur der Straflosigkeit auch weiterhin zum kambodschanischen Alltag gehören dürften. Staatsbeamte können etwa nur dann belangt werden, wenn deren Vorgesetzte den Ermittlungen zuvor zugestimmt haben, was bis heute einen effektiven Schutzschirm für Regierungsmitarbeiter darstellt. Sogar Mord stellt nach wie vor keinen eindeutigen Straftatbestand dar, da zivilrechtliche Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen – in manchen Fällen sogar weniger als 1000 USD – staatsanwaltliche Ermittlungen ersetzen können.