28. Januar 2011
Das Innenministerium hat zumindest teilweise eingelenkt und einige Passagen des neuen NGO-Gesetzes gemäß den Wünschen, die seitens zivilgesellschaftlicher Gruppen vorgetragen wurden, abgeändert. Wie Voice of America berichtet, seien die meisten Empfehlungen übernommen worden; beispielsweise werden nur elf Personen anstatt 21 benötigt, um eine Gruppe zu gründen und auch personelle Wechsel brauchen mit Ausnahme der Führung nicht mehr an das Innenministerium gemeldet werden. Außerdem gelte das Gesetz nicht mehr für gemeindebasierte Organisationen und Vereinigungen in ländlichen Gegenden.
Dennoch gibt es weiterhin Anlass zur Sorge: Lokalen Gruppen soll weiterhin verboten bleiben, Allianzen mit ihren internationalen Pendants zu formen. Dies könnte sich sehr nachteilig auf die Handlungsfähigkeit kambodschanischer NGOs auswirken, von denen die allermeisten auf Spenden und Zuschüsse internationaler Geber angewiesen seien. Wie seitens des Innenministeriums angekündigt wurde, bedürfe es in dieser Frage zunächst noch eingehender Konsultationen mit dem Außenministerium.