Dass Kaing Guek Eav, besser bekannt als Duch, zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, ist in Kambodscha mit großer Genugtuung aufgenommen worden. Die durchaus bestandene Aussicht, er könne in seinem Leben wohlmöglich noch einmal in Freiheit kommen, hatte die wenigen noch lebenden Opfer und die Angehörigen der mindestens 14.000 ermordeten Menschen mit großer Sorge erfüllt. Gemessen an den Taten, die Duch sowohl persönlich begangen als auch als Direktor des Foltergefängnisses S-21 angeordnet hatte, konnte es wohl keine Alternative zur größtmöglichen Strafe geben. Dem Gerechtigkeitsgefühl ist damit zweifelsfrei Genüge getan worden.
Doch das Tribunal, so viel Mühe man sich mit ihm auch macht, ist nicht nur dazu da, die Angeklagten abzuurteilen. Bedauerlicherweise drängt sich dieser Eindruck durch das Urteil der Berufungskammer aber auf, auch wenn sie sich nach Ende der Revisionsverhandlung im März sehr viel Zeit mit dem Richterspruch gelassen hat und dieser damit eigentlich durchdacht sein sollte. Zwei Aspekte wurden von zumindest sechs der neun Richter nicht berücksichtigt: Zum einen hatte Duch mit dem Tribunal kooperiert und trotz seiner vehement behaupteten Unschuld – er sei schließlich nur ein Befehlsempfänger gewesen – bereitwillig Auskunft über die in der ehemaligen Schule Tuol Sleng begangenen Verbrechen Auskunft gegeben. Sein Beitrag zur Aufarbeitung kambodschanischer Geschichte war zwar nicht weltbewegend, hätte ihm aber vor allem im Hinblick auf die sich verweigernden Khieu Samphan und Ieng Sary in Fall 002 durchaus angerechnet werden sollen. Zum anderen, und dieser Fakt wiegt ungleich schwerer, saß Duch insgesamt elf Jahre in Untersuchungshaft, was trotz der Schwere seiner Verbrechen und der völlig zutreffenden Vermutung seiner persönlichen Verantwortung dafür nach rechtsstaatlichen Maßstäben keinesfalls akzeptabel war. Da das Tribunal der Theorie nach auch einen wichtigen Beitrag für die Evolution eines nach fairen und professionellen Gesichtspunkte organisierten Rechtssystems leisten soll, hätte man die Berücksichtigung der Untersuchungshaft im Urteil durchaus erwarten dürfen. Angesichts der immer noch willkürlich langen und auch nach kambodschanischem Recht illegalen Untersuchungshaftbedingungen hätte das Tribunal ein deutliches Zeichen senden und damit zumindest indirekt eine Verbesserung für zahlreiche Angeklagte oder bloß nur Verdächtige im ganzen Land erwirken können.
Dass die Berufungskammer nun festgestellt hat, dass das Urteil der Hauptverhandlung der langen Untersuchungskraft in Relation zur Schwere der begangenen Verbrechen zu starkes Gewicht beigemessen habe, muss wohl kaum als Skandal gewertet werden. Aber allein der Umstand, an dieser Stelle über das Für und Wider des Urteils fachsimpeln zu können, ist nicht selbstverständlich. Die Richterschaft war gespalten, und von der internationalen Seite war es einzig der Japaner Motoo Noguchi, der sich der Meinung der fünf kambodschanischen Kollegen anschloss. Andernfalls wäre die Kammer nicht beschlussfähig und eine weitere massive Enttäuschung über das Tribunal unausweichlich gewesen. Ob das Tribunal eine weitere Verschärfung seiner Krise überhaupt noch überstanden hätte, darf durchaus infrage gestellt werden.
So stehen manche Beobachter nun erleichtert, wenn auch etwas freudlos vor der Botschaft des Urteils. Klar ist allen, dass ein anderes Urteil dem Rechtsempfinden der allermeisten Kambodschaner zutiefst widersprochen und sich sehr negativ auf die Legitimität des Tribunals ausgewirkt hätte – es darf aber dennoch die Frage gestellt sein, was mit dem Urteil „lebenslänglich“ letztendlich wirklich erreicht wurde. Das schlimmste wäre zweifelsohne, wenn Duch zum Sündenbock für das gesamte Regime gemacht werden würde: Das hat er trotz der begangenen Gräueltaten nicht verdient, dafür sind andere zur Rechenschaft zu ziehen. Daher wird das Urteil gegen Duch erst dann einen Sinn ergeben, wenn weitere Top-Kader der Khmer Rouge angeklagt und verurteilt werden.
Immerhin: Das Tribunal hat seine erste Hürde bravourös gemeistert. Dafür verdient es Anerkennung, auch wenn auf den anderen Verfahren bereits ein dunkler Schatten liegt.
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