Berufungsverhandlung gegen Duch endet mit Plädoyer des Angeklagten

1. April 2011

Mit einem allerletzten Statement des Angeklagten Kaing Guek Eav, der unter seinem Kampfnamen „Duch“ das berüchtigte Foltergefängnis S-21 in Phnom Penh leitete, ist an den außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha die Berufungsverhandlung gegen ihn am Mittwoch zu Ende gegangen. Während die Anklage am Dienstag die Erhöhung der Haftstrafe auf „lebenslänglich“, die lediglich durch die langjährige Untersuchungshaft auf 45 Jahre zu reduzieren sei, forderte, verlangte die Verteidigung die Freilassung des Angeklagten. Wie die Phnom Penh Post berichtet, schlug Duch in seiner Stellungnahme einen aufsässigen Ton an: Seine Freilassung werde „Gerechtigkeit und Wahrheit für das kambodschanische Volk“ herstellen, so der Delinquent. Hintergrund ist das Argument, das Tribunal sei für eine Anklage der höchsten Repräsentanten des Demokratischen Kampuchea errichtet worden, und zu denen gehöre er nun mal nicht. Anstatt dessen habe er nur gewissenhaft Befehle ausgeführt, sonst wäre er selbst liquidiert worden. Er sei gezwungen worden, der Linie einer kriminellen Partei zu folgen – ohne eignen Entscheidungsspielraum: Es sei ihm nicht gestattet gewesen, selbst darüber zu befinden, ob Häftlinge „zertrümmert“ werden sollten. Während er die Verantwortung für den Tod Tausender abstritt, räumt er sie jedoch „für das Leiden in S-21 und den psychischen Schaden“, den Opfer im ganzen Land erlitten hätten, ein.

Im Vordergrund seiner Ausführungen standen aber nicht die Opfer, die er nur am Rande erwähnte, sondern die Betonung der Nichtzuständigkeit des Gerichts. Einzig der Verweis auf die zahlreichen anderen Foltergefängnisse unter den Roten Khmer, die durchaus mit seinem zu vergleichen sind, konnte argumentativ überzeugen: Deren ehemaligen Leiter müssen sich nämlich nicht vor Gericht verantworten.

Es ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Duchs Äußerungen kein Gehör bei den Richtern finden wird. Fraglich bleibt lediglich, ob das Berufungsgericht des hybriden Strafgerichtshofs das Urteil der Vorinstanz im Sinne der Anklage korrigieren wird. Die konnte den Äußerungen des Angeklagten sogar etwas abgewinnen, unterstreiche seine gefühlskalte Ansprache doch die Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Auch die Frage nach Entschädigungen der Opfer und ihrer Hinterbliebenen steht noch im Raum. Im Juli 2010 war geurteilt worden, dass Duchs Entschuldigungen, die er im Verfahren zuvor durchaus geäußert hatte, sowie die Namen der zugelassenen Nebenkläger veröffentlicht werden sollten. Dies sei insgesamt unzureichend, eine Entschuldigung „bedeutungslos“, so der vertretende Anwalt Kim Mengkhy. Er und seine Mandaten plädieren hingegen für die Errichtung einer Stupa in Erinnerung an die Opfer in dem zur Gedenkstätte Tuol Sleng umgewidmeten Gefängnis und einen landesweiten Gedenktag. Diese Forderungen hatte das Gericht im Juli vergangenen Jahres noch zurückgewiesen, da solche Entscheidungen die Kompetenzen des Tribunals überstiegen hätten. Danach waren neue Regeln geschaffen worden, die den Richtern nun einen größeren Handlungsspielraum eröffnet. Der kritische Umgang des Gerichts mit den Nebenklägern zeigte sich jedoch noch einmal recht deutlich: 24 der 90 zivilen Kläger wurden noch am letzten Tag als unzulässig deklariert und offiziell ausgeschlossen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass sie nicht genügend Beweise vorgebracht hatten, die ihre Behauptungen hätten untermauern können.

Wann das Berufungsgericht das finale Urteil fällen wird, ist noch nicht bekannt. Wohlmöglich ist die Beschlussfassung eher eine Frage von mehreren Wochen als wenigen Tagen.

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